• Willkommen
  • Über Uns
  • Fahrzeuge
  • Unterricht
  • Kontakt
  • Führerscheinklassen
  • Impressum

Herzlich Willkommen bei der Fahrschule Höhle

Die Fahrlehrer

Mein Name ist Dagmar Höhle. Die Ausbildung als Fahrlehrerin habe ich im Jahre 1989 erfolgreich abgeschlossen. Seit dieser Zeit bin ich im elterlichen Betrieb tätig. Ich bilde aus in den Klassen A und B, sowie BF 17 und bin anerkannte Moderatorin für ASF (Aufbausseminar für Fahranfänger) und ASP (Aufbauseminar für Punkteauffällige). Mein Name ist Walter Höhle. Ich bin seit 1957 Fahrlehrer und bin seit 1963 selbstständig. Zur Zeit bezieht sich meine Ausbildung auf Klasse B sowie BE und BF 17, A, A-direkt, A-beschränkt, A1, Klasse M (Roller 50ccm) sowie Mofa.

20 Jahre

Fahrlehrerin

Dagmar Höhle

Innenspiegel, Außenspiegel, umschauen, blinken, kuppeln, schalten, sanft Gas geben, einkuppeln und losfahren was bei geübten Autofahrern so gut wie automatisch abläuft müssen Fahranfänger erst mal mühsam erlernen. Seit über 20 Jahren hilft Dagmar Höhle von der Fahrschule Höhle in Oberthal und St. Wendel Fahranfängern auf zwei und vier Rädern auf ihrem Weg zum jeweiligen Führerschein. „1989 legte ich in einer Fahrlehrerfachschule in Braunschweig die Fahrlehrerprüfung ab“, erinnert sich die Fahrlehrerin an ihre beruflichen Anfänge. Das Interesse am Fahrlehrer-Beruf ist ihr bereits in die Wiege gelegt worden, schließlich betreibt ihr Vater Walter Höhle bereits seit über 40 Jahren die Fahrschule in der Oberthaler Brühlstraße und ist sogar seit über 50 Jahren Fahrlehrer. Zu seiner Zeit war Walter Höhle jüngster Fahrlehrer bundesweit. Um wie der Vater Fahrlehrer werden zu dürfen musste Dagmar Höhle allerdings einige Voraussetzungen erfüllen: „Ich musste eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf vorweisen“, erklärt die gelernte Rechtsanwaltsgehilfin, „musste im Besitz aller Führerscheinklassen und mindestens 23 Jahre alt sein.“ Sie habe diese Voraussetzungen bis auf das Mindestalter bereits mit 21 Jahren erfüllt gehabt, also gab ihr das saarländische Wirtschaftsministerium eine Sondergenehmigung, die Fahrlehrerprüfung vorzeitig abzulegen. Nach bestandener Prüfung war Dagmar Höhle jüngste Fahrlehrerin im Saarland und konnte sofort im Väterlichen Betrieb einsteigen. Heute führen Dagmar und Walter Höhle die Fahrschule gemeinsam. Neben dem Stammsitz in Oberthal gibt es noch eine Filiale in St. Wendel. Den Fahrschülern stehen für die Führerschein-Klasse „B“ Autos mit Schalt- und Automatikgetriebe zur Verfügung, auf zwei Rädern stehen den Schülern vom Mofa über Motorräder mit 125 Kubikzentimetern bis hin zu 750 Kubikzentimetern zur Verfügung. Dagmar und Walter Höhle sind auf zwei oder vier Rädern unterwegs, der Vater der Jubilarin seit über 50 Jahren. Seit 20 Jahren macht Dagmar Höhle junge Leute für die Teilnahme am Straßenverkehr fit. Der theoretische Unterricht wird durch die bekannten Prüfungsbögen und, wie es nun auch bei der theoretischen Prüfung der Fall ist, mit geeigneter Lern- und Prüfungssoftware am Computer unterstützt. Denn wie hier hat sich im Laufe der Jahre auf den Straßen, im Fahrunterricht und bei den Führerscheinprüfungen einiges geändert. „Der Verkehr ist sehr viel dichter geworden, die Fahrschüler sind stärker belastet als früher, wir müssen heute fertige Fahrschüler zur Prüfung anmelden, früher konnte man noch davon ausgehen, dass sie die Fahrroutine bei der Teilnahme am Straßenverkehr bekommen“, vergleicht Walter Höhle. „Die Änderung der Führerscheinklassen hat einen höheren Beratungsbedarf mit sich gebracht“, sagt Dagmar Höhle. Sehr beliebt sei, dass 17-Jährige jetzt schon einen Führerschein machen dürfen, um in Begleitung Auto zu fahren. Gleichwohl stelle die Prüfung höhere Ansprüche an Mensch und Material, auch eine Notfall-Vollbremsung mit blockierenden Reifen gehöre zum Ausbildungs- und Prüfungskatalog. Dagmar Höhle: „Ich bilde meine Fahrschüler gewissenhaft zu verkehrsgerechtem Verhalten aus, dazu gehören auch defensive Fahrweise und Kraftstoff sparendes Fahren. Wen ich mit zur Prüfung nehme, der entspricht auch den Anforderungen.“

Unsere Fahrzeuge

Volkswagen Golf V
Volkswagen Golf V
Mercedes-Benz C-Klasse (Automatik)
Kawasaki ZR7
Kawasaki SR 125
Kawasaki EL252
Piaggio Roller

Unterrichtszeiten

Oberthal
Brühlstraße 34



Anmeldung täglich oder beim Unterricht

Unterricht Mittwoch ab 19 Uhr
Filiale St.Wendel
Kelsweilerstraße 6



Anmeldung beim Unterricht

Unterricht Freitags ab 18 Uhr

Angebotene Führerscheinklassen

Krafträder Klasse: A A1
Alter: 18 / 25 Jahre 16 Jahre
Geschwindigkeit: mehr als 45km/h max. 80km/h
schließt ein: Klasse A1, M Klasse M
entspricht: alter Klasse 1 und 1a alter Klasse 1b
Wortlaut: Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

Die Fahrerlaubnis der Klasse A berechtigt bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung nur zum Führen von Krafträdern mit einer Motorleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg; dies gilt nicht, wenn der Bewerber bei der Erteilung der Fahrerlaubnis das 25. Lebensjahr vollendet hat.

Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder) und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von: 80 km/h für 16 - 17jährige und unbegrenzt ab 18 Jahre.
Kraftfahrzeuge Klasse: B BE
Alter: 18 Jahre (17Jahre) 18 Jahre (17Jahre)
schließt ein: Klasse L,M,S Klasse L,M,S
Zugfahrzeug: nicht mehr als 3,5t nicht mehr als 3,5t
Anhänger: nicht mehr als 750kg maximal das 1,5x des Zugfahrzeugs
entspricht: alter Klasse 3 alter Klasse 3
Wortlaut: Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3,5 t nicht übersteigt). *1 Begleitendes Fahren ab 17 Jahre: Geregelt wird dies in § 48 a der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter Klasse B fallen. Bei Lastkraftwagen mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast höchstens das 1,5fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs betragen.
Kraftfahrzeuge Begleitendes Fahren BF 17 BF 17 (auch BE)
Alter: 17Jahre 17Jahre
schließt ein: Klasse L,M,S Klasse L,M,S
Zugfahrzeug: nicht mehr als 3,5t nicht mehr als 3,5t
Anhänger: nicht mehr als 750kg maximal das 1,5x des Zugfahrzeugs
Wortlaut: Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3,5 t nicht übersteigt). *1 Begleitendes Fahren ab 17 Jahre: Geregelt wird dies in § 48 a der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

Frühester Beginn der Ausbildung ab 16 1/2 Jahren Ablegen der Theorieprüfung frühestens 3 Monate vor dem 17. Lebensjahr Ablegen der praktischen Prüfung frühestens 1 Monat vor dem 17. Lebensjahr Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres darf nur zusammen mit der eingetragenen Begleitperson gefahren werden. Der/Die Fahrer/in sind verantwortlich. Verstöße führen zum Widerruf der Fahrerlaubnis. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres wird die unbeschränkte Fahrerlaubnis erteilt. Begleitpersonen müssen das 30. Lebensjahr vollendet haben, mindestens seit 5 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sein und dürfen nicht mehr als 3 Punkte im Zentralregister haben. Begleitpersonen dürfen auch nicht mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut haben oder unter dem Einfluss von BTM stehen.

Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter Klasse B fallen.

Frühester Beginn der Ausbildung ab 16 1/2 Jahren Ablegen der Theorieprüfung frühestens 3 Monate vor dem 17. Lebensjahr Ablegen der praktischen Prüfung frühestens 1 Monat vor dem 17. Lebensjahr Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres darf nur zusammen mit der eingetragenen Begleitperson gefahren werden. Der/Die Fahrer/in sind verantwortlich. Verstöße führen zum Widerruf der Fahrerlaubnis. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres wird die unbeschränkte Fahrerlaubnis erteilt. Begleitpersonen müssen das 30. Lebensjahr vollendet haben, mindestens seit 5 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sein und dürfen nicht mehr als 3 Punkte im Zentralregister haben. Begleitpersonen dürfen auch nicht mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut haben oder unter dem Einfluss von BTM stehen.

Roller Klasse: M
Alter: 16 Jahre
Geschwindigkeit: nicht mehr als 45km/h
Hubraum: nicht mehr als 50ccm
schließt ein: -/-
Wortlaut: Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor von nicht mehr als 50 ccm) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor von nicht mehr als 50 ccm, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen).
Leichtkraftfahrzeuge Klasse: S
Alter: 16 Jahre
Geschwindigkeit: nicht mehr als 45km/h
Leermasse: nicht mehr 350kg
schließt ein: -/-
Wortlaut: Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 45km/h beträgt. Die Leermasse darf 350kg nicht überschreiten. Zu den Motoren-, bzw. Antriebsarten zählen Fremdzündungsmotor (z. B. Benziner) mit einem maximalen Hubraum von 50 ccm, andere Verbrennungsmotoren (z. B. Diesel) mit 4kw Nutzleistung und Elektromotoren mit maximal 4kw Nenndauerleistung.
Mofa Klasse: Mofa
Alter: 15 Jahre
Geschwindigkeit: nicht mehr als 25km/h
Hubraum: nicht mehr als 50ccm
schließt ein: -/-
Zugmaschinen Klasse: L
Alter: 16 Jahre
schließt ein: -/-
Geschwindigkeit:
Traktor: nicht mehr als 32km/h
Arbeitsmaschine: nicht mehr als 25km/h
mit Anhänger: nicht mehr als 25km/h
entspricht: alter Klasse 3
Wortlaut: Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und, sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h beträgt, sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch die StVZO vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind, sowie selbst fahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

Impressum

Fahrschule Höhle und Partner GbR


Geschäftsführer: Walter Höhle

Mehrwertsteuerpflichtig

Steuernummer: 06015305507

Partnerschaftsregister des Amtsgericht Saarbruecken Nr.16

Landkreis St. Wendel Fuehrerscheinstelle

Brühlstraße 34

66649 Oberthal

Tel.: 06854/478

Email: hoehle-oberthal@t-online.de