Klasse BF 17

Alter: 17 Jahre
Schließt ein: Klasse L, M, S
Zugfahrzeug: nicht mehr als 3,5t
Anhänger: nicht mahr als 750kg

Wortlaut:

Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3,5 t nicht übersteigt). *1 Begleitendes Fahren ab 17 Jahre: Geregelt wird dies in § 48 a der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).

Frühester Beginn der Ausbildung ab 16 1/2 Jahren Ablegen der Theorieprüfung frühestens 3 Monate vor dem 17. Lebensjahr Ablegen der praktischen Prüfung frühestens 1 Monat vor dem 17. Lebensjahr Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres darf nur zusammen mit der eingetragenen Begleitperson gefahren werden. Der/Die Fahrer/in sind verantwortlich. Verstöße führen zum Widerruf der Fahrerlaubnis. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres wird die unbeschränkte Fahrerlaubnis erteilt. Begleitpersonen müssen das 30. Lebensjahr vollendet haben, mindestens seit 5 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sein und dürfen nicht mehr als 1 Punkt im Zentralregister haben. Begleitpersonen dürfen auch nicht mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut haben oder unter dem Einfluss von BTM stehen.