Klasse BF 17 (auch BE)

Alter: 17 Jahre
Schließt ein: Klasse L, M, S
Zugfahrzeug: nicht mehr als 3,5t
Anhänger: maximal das 1,5 fache des Zugfahrzeuges

Wortlaut:

Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter Klasse B fallen.

Frühester Beginn der Ausbildung ab 16 1/2 Jahren Ablegen der Theorieprüfung frühestens 3 Monate vor dem 17. Lebensjahr Ablegen der praktischen Prüfung frühestens 1 Monat vor dem 17. Lebensjahr Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres darf nur zusammen mit der eingetragenen Begleitperson gefahren werden. Der/Die Fahrer/in sind verantwortlich. Verstöße führen zum Widerruf der Fahrerlaubnis. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres wird die unbeschränkte Fahrerlaubnis erteilt. Begleitpersonen müssen das 30. Lebensjahr vollendet haben, mindestens seit 5 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sein und dürfen nicht mehr als 1 Punkt im Zentralregister haben. Begleitpersonen dürfen auch nicht mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut haben oder unter dem Einfluss von BTM stehen.