Klasse B

Alter: 18 Jahre (17 Jahre*)
Schließt ein: Klasse L, M, S
Zugfahrzeug: nicht mehr als 3,5t
Anhänger: nicht mehr als 750kg
Entspricht: alter Klasse 3

Wortlaut:

Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3,5 t nicht übersteigt).

*1 Begleitendes Fahren ab 17 Jahre: Geregelt wird dies in §48 a der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).